EU-Vereinbarungen zu Künstlicher Intelligenz: „Menschliche Kontrolle über Algorithmen“
Algorithmen beeinflussen Verbraucherentscheidungen, steuern vernetzte Haushaltsgeräte oder treffen Entscheidungen über die Gewährung von Kredite. Das EU-Parlament hat gestern über den Umgang mit Künstlicher Intelligenz debattiert. Am heutigen Dienstag stimmen die Abgeordneten über ihre Forderungen zu neuen EU-Regeln dazu ab, bevor die EU-Kommission Gesetzesinitiativen vorlegt. Das Ergebnis soll Mittwoch verkündet werden.
Evelyne Gebhardt, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten und SPD-Verhandlungsführerin für den KI-Bericht zur zivilrechtlichen Haftung:
„Wir müssen bestehende Rechtslücken schließen und das Haftungsrecht an die Entwicklungen von Künstlicher Intelligenz anpassen. Ich habe einen Haftungsanspruch für immaterielle Schädenin den Initiativbericht eingebracht, das war leider keine Selbstverständlichkeit. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Algorithmus mit verzerrten Daten gefüttert wird und daraufhin diskriminierende Entscheidungen trifft. Es ist diskriminierend und rechtswidrig, wenn ein Algorithmus einen Kredit aufgrund des Geschlechts oder der Hautfarbe ablehnt. Das muss auch so eingestuft werden. In diesem Punkt spielt keine Rolle, ob der Schaden aus einem Unfall mit einem Elektroauto und einem LKW-Anhänger besteht oder etwa in der Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch einen Social Bot. Der oder die Verantwortliche muss für die Fehlentscheidung haften. Und der oder die Geschädigte muss ein Recht auf Entschädigung bekommen. Dabei war es uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament besonders wichtig, dass die Haftung durch das Maß an Kontrolle über die Technologie bestimmt wird. Hersteller oder Entwickler müssen die Hauptverantwortlichen bleiben.“
„In der Gestaltung der neuen Regeln ist der Verbraucherschutz besonders wichtig. Nehmen wir das Beispiel eines mangelhaften Produktes: wenn eine Kaffeemaschine defekt ist, merkt der Verbraucher das sofort. Verbraucherinnen und Verbraucher können allerdings meist nicht selbstständig prüfen, ob KI-Geräte einwandfrei sind. Darum ist es absolut notwendig, dass die Beweislast des Schadens oder des Mangels keinesfalls auf die Verbraucherin oder den Verbraucher fällt.“
Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:
„Wir brauchen angemessene EU-Vereinbarungen für Künstliche Intelligenz. Sowohl bei der Entwicklung als auch beim Einsatz von KI-Technologien müssen immer ethische Grundprinzipien gelten, wie etwa Transparenz, Nachvollziehbarkeit und menschliche Kontrolle. Wenn wir in Zukunft mehr und mehr gesellschaftliche Prozesse von KI begleiten lassen wollen, müssen wir vor allem dafür sorgen, dass KI-Anwendungen und Algorithmen vollkommen diskriminierungsfrei sind.
Dafür brauchen wir auch klare Regeln für den Zugang zu Daten, die genutzt werden, um Künstliche Intelligenz zu trainieren. Daten müssen zugänglich und teilbar sein, gleichzeitig brauchen wir auch angemessenen Schutz für das geistige Eigentum menschlicher Schöpfer, gerade wenn Werke zunehmend von KI generiert werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums in Europa müssen beides ermöglichen.“