Grundgesetzänderung: Bundestag entlastet Kommunen massiv

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Der Bundestag beschließt heute eine beispiellose Entlastung der Kommunen. Dafür wird das Grundgesetz geändert. Der Bund erstattet gemeinsam mit den Ländern die pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro. Des Weiteren entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft und strukturell bei den Sozialausgaben, indem er seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft in der Grundsicherung erhöht. Die neuen Bundesländer erhalten zudem ab 2021 zusätzlich rund 350 Millionen Euro jährlich. Dadurch haben die Kommunen dauerhaft rund vier Milliarden Euro jährlich mehr in der Kasse.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die kommunalen Haushalte zeigen sich besonders deutlich bei der Gewerbesteuer. Deshalb erstatten Bund und Länder jeweils hälftig die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2020 in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro. Mittel, auf die die Städte und Gemeinden dringend angewiesen sind. Andernfalls wären sie gezwungen, Leistungen und Investitionen zu kürzen oder aufzuschieben. Die SPD-Fraktion im Bundestag sorgt dafür, dass das nicht passiert und die kommunale Investitionskraft erhalten bleibt.

Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen strukturell und dauerhaft bei den Sozialausgaben. Das ist ein langjähriges Anliegen der SPD-Fraktion. Der Bund übernimmt künftig bis zu 75 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung. Derzeit trägt er knapp 50 Prozent der Kosten. Die kommunalen Haushalte werden dadurch jährlich um 3,4 Milliarden Euro entlastet. Wir leisten damit einen wirklichen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, denn davon profitieren dauerhaft diejenigen Kommunen, die besonders von Strukturwandel betroffen sind und deren Handlungs- und Investitionsfähigkeit wegen der hohen Sozialkosten stark eingeschränkt ist.

Die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft leistet zwar ein Betrag zur Vermeidung neuer Schulden, alte Schulden aus Krediten zur Sicherung der Liquidität können dadurch aber nicht getilgt werden. Dieses Problem ist mit damit noch nicht gelöst. Die Lösung der Altschuldenproblematik bleibt auf der Tagesordnung.

Die neuen Bundesländer erhalten zusätzlich rund 350 Millionen Euro im Jahr, da der Bund seinen Anteil an den DDR-Altlasten im System der gesetzlichen Rentenversicherung um zehn Prozent erhöht. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass die Mittel von den Ländern ungeschmälert an die Kommunen weitergegeben werden – etwa für die Tilgung der hohen Altschulden der kommunalen Wohnungsunternehmen, die eine Zielvorgabe des Koalitionsvertrags ist.“