Ende privater Schiedsgerichte: Gleiche Investitionsstandards in Europa
Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und die darin enthaltenden Schiedsgerichte sind mit Unionsrecht unvereinbar, wie der Europäische Gerichtshof im sogenannten Achmea-Urteil vor einiger Zeit festgestellt hat. Heute setzt die Bundesregierung das Urteil mit einem Kabinettsbeschluss um, der im Ergebnis zu einer Beendigung von bestehenden Investitionsschutzverträgen zwischen EU-Partnern führt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Schritt.
Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Markus Töns, zuständiger Berichterstatter:
„Wenn es um die Einhaltung von EU-Recht geht, steht die Bundesregierung im Wort. Das ist das Signal des heutigen Kabinettsbeschlusses. Der Gesetzentwurf wird das Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs eins zu eins in deutsches Recht umsetzen. Damit gehören private Schiedsgerichte in der EU künftig der Vergangenheit an. Es ist ein wichtiges Signal an unsere Partner, wenn wir das Gesetz noch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verabschieden können.
Der Gesetzentwurf leistet einen wichtigen Beitrag zur einheitlichen Anwendung von EU-Recht: Deutschland und zweiundzwanzig weitere EU-Mitgliedstaaten beenden ihre bilateralen Investitionsschutzabkommen zu identischen Bedingungen. Das sorgt für Fairness zwischen europäischen Unternehmen und schiebt Verwerfungen im Binnenmarkt den Riegel vor.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Das europäische Rechtssystem mit dem Europäischen Gerichtshof als oberste Instanz ist nicht verhandelbar. Dieses System gilt es weiter zu stärken – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Sinne europäischer Unternehmen.“