Insolvenzantragspflicht wird verlängert

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Der von der Bundesjustizministerin eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes wird im Bundestag im September beraten. Es ist richtig die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen, damit die Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet werden und Gläubigern eine echte Chance gegeben, ihre Forderungen auch realisiert zu bekommen.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ausdrücklich, die Insolvenzantragspflicht bis Ende März 2021 weiter auszusetzen. Allen ist uns bewusst, dass der wirtschaftliche Einbruch Ende September noch nicht überwunden ist. Es ist deshalb richtig, dass Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet sind, weiterhin die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote zu sanieren. Nur so können Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet und Gläubigern eine echte Chance gegeben werden, ihre Forderungen auch realisiert zu bekommen. Eine Insolvenz mit einer Miniquote nützt niemand. Alles andere gefährdet Arbeitsplätze und lässt Gläubiger ins Leere laufen. Die Hände in den Schoß zu legen und sehenden Auges Insolvenz vor Sanierung zu wollen, wie dies die FDP will, ist zynisch. Dass dies natürlich nicht bei Zahlungsunfähigkeit gilt ist selbstredend.“