Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen bei ambulanter Intensivpflege

In dieser Woche wird das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgsetz (IPReG) beschlossen.

Für Bärbel Bas ist die Sicherung von Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen besonders wichtig.

“Wir haben ein gutes Ergebnis erzielt. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann wird das auch in Zukunft möglich sein. Viele Menschen haben sich dafür engagiert, dass Menschen, die zuhause beatmet werden, weiterhin dort leben können. Wir haben hart gekämpft, um dies im IPReG sicherzustellen. Dies ist uns gelungen.

Für mich ist entscheidend, dass Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen gesichert sind. Dieses Ziel haben wir im Gesetzgebungsverfahren erreicht. Im Gesetz steht jetzt ausdrücklich, dass berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist, dass die Krankenkasse einen Sicherstellungsauftrag hat und dass die Leistung auch im Rahmen des persönlichen Budgets nach SGB V erbracht werden kann. Wir wollen die Qualität der außerklinischen Intensivpflege sichern. Mängel führen aber nicht mehr dazu, dass Leistungen versagt werden können. Wir greifen auf das bewährte Instrument der Teilhabeplanung zurück und übertragen die auf die außerklinische Intensivpflege.”