Grundrente für Lebensleistung

Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt, um Lebensleistung anzuerkennen. Bei der Sachverständigenanhörung zur Grundrente waren sich die geladenen Expertinnen und Experten überwiegend einig, dass es richtig und gerecht ist, niedrige Renten von Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aufzustocken. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist für uns ein großer Schritt hin zu diesem Ziel.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, der verdient eine anständige Rente. Der vorliegende Gesetzesentwurf der Grundrente zielt genau darauf ab, indem niedrige Renten aufgewertet werden. Wichtig ist, dass es sich bei der Grundrente um einen Anspruch handelt, den sich Rentnerinnen und Rentner erarbeitet haben. Gerade der Blick auf die Pflegekräfte, Supermarktangestellte, Paketzusteller, die in Zeiten der Corona-Krise Enormes leisten, zeigt deutlich, dass harte Arbeit nicht immer gerecht entlohnt wird. Die Rente wiederum ist das Spiegelbild des Erwerbslebens und niedrige Einkommen führen zu niedrigen Renten. Mit der Grundrente wird diese Ungerechtigkeit anerkannt und abgemildert.

Die heutige Anhörung zum Gesetzesentwurf zeigt, dass die geladenen Sachverständigen größtenteils den Grundrentenentwurf für einen richtigen Schritt halten, dieses Ziel zu erreichen. Es ist nun an der Zeit, den Sonntagsreden und dem anerkennenden Klatschen für Corona-Heldinnen und -Helden Taten folgen zu lassen und die Grundrente umzusetzen. An der Finanzierung darf sie, gerade jetzt, nicht scheitern.“