„Landesregierung höhlt den Mieterschutz in NRW aus“

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im NRW-Landtag hat sich heute mit der Auswertung einer schriftlichen Anhörung zum Gutachten für die Einsetzung der Mieterschutzverordnung am 1. Juli befasst.

Dazu erklären Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Andreas Becker, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

Andreas Becker: „Der bundesgesetzlichen Mieterschutz wird in NRW durch die Politik der schwarz-gelben Landesregierung unterlaufen. Statt wie bisher 6,4 Millionen Haushalte sollen ab 1. Juli nur noch 2,9 Millionen Haushalte in 18 von 396 Kommunen von Mieterschutzrechten profitieren können. Damit ist der Schutz vor ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen bei Bestands- und Neu-mieten ausgehöhlt. Bei Eigenbedarfskündigungen können die Menschen künftig schneller auf die Straße gesetzt werden.“

Jochen Ott: „Grundlage dafür ist ein Gutachten, das sich Ministerin Scharrenbach bestellt hat. Das Gutachten wird von den Experten scharf kritisiert. So schreiben die Kommunalen Spitzenverbänden: ,Es ist nicht gesichert, dass die Studie wissenschaftlich belastbare Ergebnisse liefert.‘ Die Landesregierung hat verhindert und will weiter verhindern, dass sich Experten in einer öffentlichen Anhörung Rede und Antwort stehen. Der Mieterschutz bleibt in Nordrhein-Westfalen auf der Strecke.“