„Landesregierung muss Zukunft der polizeilichen Fortbildung am LAFP sicherstellen”

Im Jahr 2000 ist die Lehrzulagenverordnung NRW in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung erhalten Polizeibeamtinnen und -beamte, die als Lehrkräfte beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) der nordrhein-westfälischen Polizei tätig werden und dort Fortbildungskurse abhalten, eine monatliche Lehrzulage in Höhe von 93 Euro. Diese ist Ersatz für ihren Aufwand und soll finanzielle Anreize geben, damit sich Polizistinnen und Polizisten aus der Praxis für Lehrtätigkeiten im Bereich der Fortbildung zur Verfügung stellen.

Da sich in den letzten 20 Jahren die Rahmenbedingungen für die Fortbildungstätigkeit stark geändert haben, besteht mittlerweile die dringende Notwendigkeit einer Überarbeitung und Anpassung der Lehrzulagenverordnung. Erfolgt diese nicht, werden zukünftig viele in der Fortbildung tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten nicht mehr unter die Tatbestandvoraussetzungen der Verordnung fallen und für ihren Aufwand nicht mehr hinreichend honoriert werden.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hartmut Ganzke:

„Ein großer Teil der rund 240 in der Fortbildung am LAFP tätigen Lehrkräfte befürchtet nun, dass er die Zulage zukünftig nicht mehr erhält. Der zusätzliche Aufwand bei Übernahme einer Lehrtätigkeit im LAFP würde in diesem Fall nicht mehr angemessen abgegolten werden. Dies wird von den betroffenen Polizistinnen und Polizisten als ungerecht und als Zeichen fehlender Wertschätzung empfunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Attraktivität für die Aufnahme einer Tätigkeit als Lehrkraft in der Polizeifortbildung deutlich abnehmen wird.

Die Landesregierung muss sich dieser Problematik endlich stellen und für eine zügige Anpassung der Lehrzulagenverordnung sorgen.  Zusätzlicher Aufwand muss auch weiterhin angemessen honoriert werden. Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten darf sich nicht nur in Festtagsreden erschöpfen, sie muss sich auch im alltäglichen Handeln der Politik widerspiegeln. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb dieses Thema als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Innenausschusses am 17. Juni 2020 be-antragt.“