„Krisenzeiten sind Zeiten des Parlaments und der demokratisch legitimierten Politik!”

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen haben sich am gestrigen Abend auf eine Neufassung des Pandemiegesetzes verständigt, dem alle demokratischen Fraktionen im Landtag NRW zustimmen können. Mit dem heute zur Abstimmung vorlegten Gesetzentwurf werden die von Sachverständigen geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt.

Das Gesetz soll gleich in doppelter Hinsicht befristet werden. Zum einen dadurch, dass der Ausruf einer epidemischen Lage für das Land NRW, die nunmehr nur durch den Landtag bestimmt werden kann, immer mit einer Frist von zwei Monaten versehen wird und stets neu festgestellt werden muss. Zum anderen dadurch, dass das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet ist und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzt.

Die Regelung zur Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal wird durch ein Freiwilligenregister ersetzt, in das jeder, der in der Corona-Krise helfen will, aufgenommen werden kann.

Weiter muss keine Privatperson damit rechnen, dass ihre Medikamente oder medizinisch benötigten Apparate vom Staat beschlagnahmt werden können. Privatpersonen sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgenommen worden.

Die Frage der Organisation der Schulabschlüsse wird in die Gesetzgebungskompetenz des Landtages verlagert. Unser Ziel ist es, dass die Schulen schnellstmöglich rechtliche Klarheit haben und sie sich darauf verlassen können, dass für alle möglichen Szenarien Vorsorge getroffen wird. Sofern erforderlich, wird der Landtag hierzu das Schulgesetz ändern, um die Entscheidung auf eine breite parlamentarische Basis zu stellen.

Zudem wollen wir den Kommunen bei der Bewältigung der Gesundheitskrise helfen. Hierzu werden insbesondere die haushaltsrechtlichen Vorgaben für die Kommunen gelockert, um ihnen finanzielle Spielräume zu verschaffen. Es gilt die Absprache der Fraktionsvorsitzenden, Regelungen zu den Kommunalfinanzen in einem separaten Gesetz angemessen anzupassen.

Auch der Schutz der Bediensteten des Öffentlichen Dienstes des Landes spielt eine zentrale Rolle. Die Fraktionen haben sich verständigt, kurzfristig damit zu beginnen, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in NRW, die Außentermine oder Publikumsverkehr haben, mit Schutzausrüstung und Zugang zu Desinfektionsmitteln zu versorgen.

Darüber hinaus sollen die vielen Überstunden der Bediensteten, die gerade wegen der Bewältigung der Gesundheitskrise aufgebaut werden, nicht verfallen. Dies soll ebenfalls in einer separaten Gesetzgebung geregelt werden.

Die Einbringung des Pandemiegesetzes in den Landtag NRW hat gezeigt: Krisenzeiten sind vor allem Zeiten der Legislative. Das Parlament ist aus dem Gesetzgebungsverfahren nicht geschwächt, sondern gestärkt hervorgegangen! Die Demokratie in NRW funktioniert.