Reform des Außenwirtschaftsgesetzes: Vorausschauende Prüfung, verbesserter Schutz
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Unternehmen, die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit von Bedeutung sind, sollen effektiver vor ausländischen Übernahmen geschützt werden. Dazu wird insbesondere der Prüfmaßstab für die Investitionsprüfung angepasst.
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher;
Markus Töns, zuständiger Berichterstatter:
„In Corona-Zeiten ist das Interesse ausländischer Investoren groß, deutsche Unternehmen günstig einzukaufen. Das betrifft auch Unternehmen, die wichtig für die öffentliche Ordnung in Deutschland sind: Etwa in Gesundheitswirtschaft, Hochtechnologie oder Energieversorgung. Umso mehr brauchen wir Mechanismen, um Unternehmensübernahmen wirksam zu prüfen. Die schwebende Unwirksamkeit während der Prüfung und die Verschärfung des Prüfmaßstabs sind dabei zentral.
Für uns ist klar: Ausländische Investitionen sind wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. Sie schaffen Arbeitsplätze in Deutschland und tragen zum wirtschaftlichen Wachstum bei. Einen Ausverkauf der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise darf es aber nicht geben. In den anstehenden Beratungen werden wir sicherstellen, dass Deutschland ein offener Investitionsstandort bleibt und öffentliche Ordnung und Gesundheit angemessen geschützt sind. Hierbei setzen wir auf eine enge Abstimmung mit unseren europäischen Partnern.“