Andreas Bialas: “Solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler brauchen Soforthilfe zum Leben”

Seit vergangener Woche können solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler nicht mehr an den Soforthilfe-Programmen des Bundes und des Landes partizipieren. Hintergrund sind Auflagen des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach die Hilfen nur für Betriebskosten, nicht jedoch für den Lebensunterhalt eingesetzt werden dürfen. Bis zum 1. April war es noch möglich, sich aus den bewilligten Mitteln auch ein Gehalt auszuzahlen.

Das geht durch die neuen Bundesauflagen jetzt nicht mehr. Hierzu erklärt Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Uns erreichen zahlreiche Zuschriften mit Hilferufen von betroffenen Künstlerinnen und Künstlern. Ihnen bricht gerade ein Großteil ihres Jahreseinkommens weg – die finanziellen Einbußen sind immens. Für die Künstlerinnen und Künstler ist es extrem wichtig, dass sie ihre Honorarausfälle auch als fiktives Gehalt geltend machen können. Eine Kompensation allein von Betriebskosten geht komplett an ihrer Lebenswirklichkeit vorbei, da sie so gut wie keine haben.

Die Rückkehr in ein geregeltes öffentliches Leben und eine Rückkehr zum normalen Publikumsbetrieb wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Landes- und Bundesregierung sind deshalb in der Pflicht, schließlich sind die Künstlerinnen und Künstler aufgrund staatlicher Restriktionen in diese Situation geraten und nicht als Folge ihres eigenverantwortlichen Handelns.

Wir fordern daher, dass die Soforthilfen entweder weiter in der bisherigen Form ausgezahlt werden oder die Möglichkeit geschaffen wird, ein an sich selbst zu zahlendes Gehalt unter die betrieblichen Ausgaben zu fassen.”