Wir sichern die Versorgung und verbessern die Entscheidungsstrukturen
“Wir sichern die Versorgung und verbessern die Entscheidungsstrukturen. Das erreichen wir mit dem Bevölkerungsschutzgesetz und dem Krankenhausentlastungsgesetz.
Unser Ziel ist es, dass wir schnell und koordiniert auf eine Epidemie wie diese reagieren – dafür haben wir das “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” heute im Kabinett auf den Weg gebracht. Der Bund erhält im Falle von Epidemien erweiterte Befugnisse. Bundestag und Bundesrat bleiben aber Herr des Verfahrens. Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat jederzeit die erweiterten Befugnisse zurücknehmen können. Darüber hinaus wollen wir, dass sie bereits der Feststellung der epidemischen Lage zustimmen müssen.
Mit dem “Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser” sichern wir gleichzeitig die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Liquidität der Krankenhäuser. Wir gleichen die wirtschaftlichen Folgen von verschobenen OPs aus. Die Krankenhäuser bekommen einen Zuschlag für die Schaffung von Intensivbetten und für die Beschaffung von Schutzkleidung. Damit mehr Pflegepersonal für die Betreuung von Infizierten zur Verfügung steht, wird auch der sogenannte Pflegeentgeltwert auf 185 Euro am Tag erhöht. Damit verbessert sich ebenfalls die Liquidität der Krankenhäuser. Entstehen den Kliniken darüber hinausgehende Kosten für die Pflege, werden diese ebenfalls übernommen.
Alle Beteiligten im Bund, in den Ländern und in vielen Verbänden haben die letzten Tage konstruktiv an diesen Gesetzen gearbeitet – unter erschwerten Bedingungen. Auch wenn die letzten Abstimmungsprozesse noch laufen, es ist ein starkes Zeichen, dass wir so schnell zu einer Einigung kommen können.”