Mit dem MDK-Reformgesetz wird die Kontrolle von Krankenhausabrechnungen transparenter geregelt
Bärbel Bas:
„Wenn die Deutsche Krankenhausgesellschaft Vertrauen einfordert, so sollte sie ihre aktuelle Kampagne gegen vermeintlich ungerechtfertigte Strafzahlungen überdenken. Die Beispiele, die sie zu skandalisieren versucht, stammen aus der Vergangenheit und basieren auf einer alten Rechtslage.
Es geht darum, schwarze Schafe zu belangen und eine gängige Praxis zu verankern. Auch deshalb haben wir durch eine Reihe verschiedener Maßnahmen nochmals rund 1 Milliarde Euro für den Krankenhaussektor zur Verfügung gestellt.
Mit Sanktionen für falsche Rechnungen folgt das Gesetz dem Bundesrechnungshof. Denn auch 15 Jahre nach Einführung des Fallpauschalen-Systems sind über die Hälfte der geprüften Krankenhausabrechnungen fehlerhaft und müssen korrigiert werden.“
Sabine Dittmar:
„Wer soziale Verantwortung übernimmt, soll belohnt und nicht bestraft werden. Die Beschäftigten in Krankenhäusern leisten eine unverzichtbare Arbeit.
Deshalb wird es in Zukunft keine Kürzungen von Pflegeentgelten geben, wenn Krankenhäuser Patientinnen oder Patienten wegen unklarer Anschlussversorgung nicht entlassen können. Wir haben den Kassen sogar die Einzelfallprüfung von Pflegeentgelten verboten, weil sie in Zukunft ohnehin alle Pflegetage bezahlen müssen.
Mit dem MDK-Reformgesetz haben wir die Kontrolle von Krankenhausabrechnungen für alle Seiten transparenter und einfacher geregelt.“