Weiterkommen durch Bildung: Aufstiegs-BAföG unterstützt den beruflichen Aufstieg

Der Bundestag hat heute das neue Aufstiegs-BAföG beschlossen. Ab dem 1. August 2020 gibt es für die berufliche Aufstiegsqualifizierung mehr Zuschüsse vom Staat.

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Das neue Aufstiegs-BAföG ist ein wichtiger Baustein für eine moderne Weiterbildungskultur in unserem Land. Durch die Reform senken wir die Kosten für eine Aufstiegsqualifizierung. Das macht die Entscheidung für die Aufnahme einer Fortbildung noch attraktiver. Höhere Zuschüsse für Maßnahme- und Prüfungsgebühren sowie die Übernahme der Lebenshaltungskosten während einer Vollzeitförderung schaffen zudem echte Gleichwertigkeit zu den akademischen Bildungswegen. Damit kommen wir der Gebührenfreiheit nun auch in der beruflichen Bildung einen großen Schritt näher. Ein Ziel, das die SPD-Bundestagsfraktion schon lange verfolgt.

Wir schaffen zudem erstmals die Möglichkeit einer Mehrfachförderung. Damit gilt ein Förderanspruch für jede der im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung festgehaltenen Fortbildungsstufen. Eine Aufstiegs-Förderung kann künftig also auch drei Mal während der gesamten Fortbildungskarriere in Anspruch genommen werden. Das ist ein starkes Angebot für einen Aufstieg durch Bildung und damit gelebte sozialdemokratische Bildungspolitik.“