100 Jahre Betriebsrätegesetz: Mitbestimmung im Betrieb ist unverzichtbar
Betriebliche Mitbestimmung ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Dabei wurde sie blutig erkämpft: Im Januar 1920 kamen bei Protesten für mehr Mitbestimmung der Beschäftigten vor dem Reichstag in Berlin über 40 Menschen zu Tode. Friedrich Ebert verhängte den Ausnahmezustand. Schließlich wurde am 4. Februar – also genau vor 100 Jahren – das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Am heutigen Tag der betrieblichen Mitbestimmung erinnern wir daran, wie wichtig sie auch heute noch ist.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:
„Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in der Bundesrepublik sind in dieser Form einmalig. In keinem anderen Land gibt es eine so weitgehende Mitsprache der Beschäftigten wie hier. Und das ist gut so, denn davon profitieren nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen und Wirtschaft.
Am Tag der betrieblichen Mitbestimmung würdigen wir die wichtig die Arbeit der Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Sie ist und bleibt unverzichtbar. Denn die Welt verändert sich rasant, auch die Arbeitswelt: Neue Ausbildungsberufe entwickeln sich, alte Tätigkeiten fallen weg, neue Produktionsformen, Arbeitsweisen und Arbeitsorte entstehen. All das gilt es, politisch zu gestalten. Das geht nur gemeinsam.
Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind und bleiben deshalb auch für die Politik unverzichtbar. Politikerinnen und Politiker sind auf die Erfahrung der Arbeitnehmervertretungen aus der Praxis angewiesen, um den Beschäftigten gesetzlich den Rücken zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion richtet deshalb alle sechs Monate die Betriebs- und Personalrätekonferenz aus, die am 11. Mai 2020 zum 27. Mal stattfinden wird.“