“EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Behörden ausstatten”

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Die innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Birgit SIPPEL, kommentiert den Europäischen Datenschutztag am Dienstag, 28. Januar 2020:

“Ob die korrekte Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung, der künftige Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich, Zugriff auf persönliche Daten durch Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt, oder das große Zukunftsthema Künstliche Intelligenz – an Herausforderungen im Bereich Datenschutz mangelt es zu Beginn dieses neuen Jahrzehnts nicht. Datenschutz ist mehr als ein technisches Thema, es ist ein EU-Grundrecht: das Recht jedes Einzelnen, sein Leben – auch in Zeiten immer mächtigerer Internetkonzerne und zunehmender staatlicher Überwachung – selbst zu kontrollieren. Damit werden zugleich Grundfreiheiten gesichert.”

“Der Beginn der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung war ein Meilenstein für den Datenschutz in der EU. Jetzt ist es wichtig, dass das neue Datenschutzrecht auch wirksam durchgesetzt wird. Deswegen müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre Datenschutzbehörden mit den entsprechenden finanziellen und personellen Mitteln ausstatten, damit diese Datenschutzverstöße – gerade der großen Konzerne – wirksamer ahnden und insbesondere kleine Unternehmen bei noch offenen Fragen stärker unterstützen können.”  

“Wir brauchen endlich Fortschritte bei der Reform der ePrivacy-Regeln zum Schutz der Privatsphäre online. Über drei Jahre hinweg haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat sich ein Wettrennen um immer niedrigere Standards geliefert – nur, um am Ende jeden Versuch einer Einigung auf eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu verhindern. Eine solche Positionierung ist aber zwingend erforderlich, damit wir endlich in die gemeinsamen Verhandlungen zwischen EU-Mitgliedstaaten, Europäischem Parlament und EU-Kommission einsteigen können. Die aktuelle kroatische Ratspräsidentschaft muss dringend eine Verhandlungsposition bei ePrivacy erzielen. Und auch die EU-Kommission muss handeln: Sie sollte jene Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, die die bisher noch gültigen ePrivacy-Regeln von 2009 missachten. Die aktuellen deutschen Opt-out-Regeln zu Tracking-Cookies etwa sind klar europarechtswidrig. Auch die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden müssen die bestehenden ePrivacy-Regeln sowie die Datenschutzgrundverordnung anwenden und zum Beispiel hohe Strafen gegen Websites verhängen, die weiterhin ihre Nutzerinnen und Nutzer ohne deren explizites Einverständnis tracken.”

“Künstlicher Intelligenz wohnt ein enormes Potential inne, aber es gibt auch eine lange Reihe von grundrechtlichen Fragen. Entscheidungen, die durch oder auf der Grundlage von Algorithmen getroffen werden, können konkrete negative Auswirkungen für Menschen haben – etwa wenn diese bei der Vergabe von Krediten benachteiligt werden, oder beim Zugang zu bestimmten Dienstleistungen. In der Verbrechensprävention und Strafverfolgung besteht das Risiko einer umfassenden Überwachung von unschuldigen Menschen. Die Berichte über das US-Unternehmen Clearview und das Sammeln von Milliarden von Daten von normalen Bürgerinnen und Bürgern sind zutiefst beunruhigend. Solche Technologien dürfen in der EU nicht zum Einsatz kommen. Ich plädiere als ersten Schritt zudem dafür, die Gesichtserkennung EU-weit im öffentlichen Raum zu untersagen. Wir brauchen EU-weit klare Regeln, die dem Einsatz von künstlicher Intelligenz einen ethischen Rahmen geben.”

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