Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter unterstützt Familien
“Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist für uns ein zentrales Anliegen. Er ermöglicht es Familien, so zu leben, wie sie wollen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert und die Kinder bekommen mehr Chancen, auch auf ein Miteinander mit Gleichaltrigen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Prof. Katharina Spieß haben deutlich gemacht, dass sich der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter teilweise selbst refinanziert. Auch das ist eine gute Nachricht.
Darüber hinaus wird in dem Gutachten einmal mehr deutlich, dass es vor allem strukturelle Hemmnisse sind, die dafür sorgen, dass Frauen nicht in gleichem Maße berufstätig sind wie Männer. Das Recht auf Ganztagesbetreuung auch im Grundschulalter wird das ändern. Es ist wichtig, dass wir das jetzt angehen, auch wenn noch eine große Wegstrecke bis zur Umsetzung vor uns liegt.”