Kinderpornografie effektiver bekämpfen

Am Freitag wird der Bundestag zwei wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch beschließen: die Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming und die Erlaubnis der Verwendung von künstlich hergestellten kinderpornografischen Bildern durch die Polizei, um sich Zugang zu Pädophilen-Foren zu verschaffen.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

„Mit diesen beiden Maßnahmen können Polizei und Justiz Kinderpornografie effektiver bekämpfen. Strafbar soll künftig auch der Fall sein, wenn ein Täter mit sexuellen Absichten online ein Kind anspricht, es sich bei der angesprochenen Person aber tatsächlich um einen Erwachsenen handelt. Da der Täter aber mit sexuellen Absichten ein Kind ansprechen will, zeigt sich darin seine Gefährlichkeit und deshalb wollen wir die Strafbarkeit hier erweitern.

Ebenfalls wichtig ist eine neue Befugnis für die Polizei im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornografie. Deren Verbreitung hat in den vergangenen Jahren in erschreckendem Ausmaß gerade im Internet zugenommen. Um dem beizukommen, braucht die Polizei effektive Ermittlungsmöglichkeiten. Allzu oft scheitert nach geltendem Recht die Ermittlung von pädophilen Straftätern jedoch daran, dass Täter kinderpornografisches Material in anonymen Foren austauschen. Der Zugang zu diesen Foren wird regelmäßig nur Personen ermöglicht, die selbst kinderpornografisches Material anbieten. Wir wollen deshalb speziell geschulten Polizeibeamten nach Genehmigung durch einen Richter den Einsatz von künstlich hergestellten kinderpornografischen Bildern erlauben, damit sie sich so Zugang in die einschlägigen Foren verschaffen können.“