Bundesweit einheitliche Wohnungslosenstatistik wird eingeführt
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute ein Gesetz, mit dem eine bundesweit einheitliche statistische Erfassung von Wohnungslosigkeit eingeführt wird. Das ist ein großer Schritt im Kampf gegen Wohnungslosigkeit. Denn nur mit verlässlichen Daten können passgenaue Programme für die Betroffenen entwickelt werden.
Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:
„Damit schaffen wir erstmals eine solide Datengrundlage zu Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die Statistik wird ab 2022 die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen erfassen. Gleichzeitig wird ein Forschungsbericht alle zwei Jahre ergänzende empirische Informationen über Obdachlosigkeit und andere Formen von Wohnungslosigkeit liefern. Auf dessen Grundlage sollen mittelfristig alle Arten von Wohnungslosigkeit statistisch erhoben werden.
Wohnungslosigkeit gehört zu den fatalsten Formen von Armut. Sie führt zu sozialer Ausgrenzung und bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Um wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen zu können, brauchen wir belastbare Daten darüber, wie viele Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das regeln wir mit dem Gesetz. Damit erfüllen wir eine langjährige Forderung der SPD und sozialpolitischer Verbände. Die breite Zustimmung der anderen Parteien zeigt: Es herrscht Einigkeit darüber, dass das Gesetz dazu beitragen wird, vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit effizient bekämpfen.“