Mieter können zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zu 30 Monate zurückfordern

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl erklärt die neuen Verschärfungen bei der Mietpreisbremse. Denn die wird nicht nur verlängert, sondern es kommen auch Verbesserungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.

“Explodierende Mieten verschärfen soziale Härten, führen zur Verdrängung und betreffen nicht nur Menschen in Großstädten. Weil Wohnen bezahlbar sein muss, setzt die SPD-Bundestagsfraktion sich erfolgreich für eine weitere Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern ein.

Mit den heute in 1. Lesung beratenen Regelungen wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis 31. Dezember 2025 verlängert. Zusätzlich verschärfen wir die Mietpreisbremse noch einmal deutlich: Künftig können Mieter und Mieterinnen zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückfordern.

In dieser Woche verlängern wir im Bundestag außerdem den Betrachtungszeitraums bei Mietspiegeln von vier auf sechs Jahre. Das senkt die zulässige Miethöhe bei Neuvermietungen. Die beschlossenen Änderungen an der Mietpreisbremse gehen im Übrigen über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Sie sind ein Kernanliegen der SPD-Bundestagsfraktion, wir schützen Mieterinnen und Mieter vor Verdrängungen und sorgen dafür, dass Mieten bezahlbar sind.”