Landtagsabgeordneter Ernst-Wilhelm Rahe in neue Kinderschutzkommission berufen!
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ab sofort eine „Kinderschutzkommission“ dauerhaft eingerichtet. In diese wurde als einer von 13 Mitgliedern der heimische Abgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe von der SPD-Landtagsfraktion entsandt.
Die Kinderschutzkommission soll auf parlamentarischer Ebene die Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendlichen in unserem Bundesland sein.
Ernst-Wilhelm Rahe zu seiner neuen Aufgabe:
„Es ist originäre Aufgabe von Eltern, Familien, Freunden und Betreuern, Kinder und Jugendliche zu schützen. Die allermeisten Kinder erleben täglich die ihnen zustehende Liebe, Zeit, Zuwendung, Aufmerksamkeit und Unterstützung. Wir dürfen jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass sich die Realität für viele Kinder und Jugendliche anders darstellt. Selbst solche, die vermeintlich sicher sind, weil sie unter der Aufsicht staatlicher Schutzbehörden stehen, sind nicht sicher vor Missbrauch. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung geht für das gesamte Bundesgebiet von bis zu einer Million allein von sexuellem Missbrauch betroffenen Kindern und Jugendlichen aus. Ich freue mich an dieser wichtigen Aufgabe mitarbeiten zu dürfen!“
Aufgabe der Kinderschutzkommission ist die Wahrnehmung der Belange von Kindern und Jugendlichen. Als solche steht sie herausgehoben aus der tagesaktuellen Politik. Eine Kinderschutzkommission kann Perspektiven für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und die Durchsetzung der Kinderrechte in NRW aufzeigen und konkrete Vorschläge für den Schutz und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erarbeiten. Dabei soll sie staatliche und kommunale Strukturen betrachten und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Eng soll sie sich mit Verbänden, Organisationen und Einrichtungen austauschen, die sich für die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen.
Thematisch soll sie den Blick auf die unterschiedlichen Bereiche des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung richten. Hier soll sich die Kommission sowohl damit beschäftigen, was getan werden kann, damit es gar nicht erst zu eklatanten Verstößen gegen die Kinderrechte kommt, als auch, welche Verbesserungen in den Verfahren notwendig sind.