Wer auf die Masernimpfung verzichtet, gefährdet sich und andere Menschen

SPD-Fraktionsvizin Bas erklärt die Bedeutung des Masernschutzgesetzes und den ebenfalls beschlossenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ‘Vertrauliche Spurensicherung bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt als GKV-Leistung’.

Zum Maserschutzgesetz:

„Wer auf die Masernimpfung verzichtet, gefährdet nicht nur sich selbst beziehungsweise sein Kind, sondern insbesondere alle, die sich aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst schützen können. Die Nachweispflicht einer Masernimpfung für Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, für die Menschen, die dort arbeiten, und für medizinisches Personal ist daher richtig.“

Zum Änderungsantrag ‘Vertrauliche Spurensicherung bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt als GKV-Leistung’:

„Viele Menschen, die Opfer von sexueller Gewalt oder von Misshandlungen werden, gehen nicht sofort zur Polizei. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, Spuren zu sichern. Die Kosten dafür übernehmen künftig die gesetzlichen Krankenkassen. Das ist eine wichtige Verbesserung, mit der wir Opfern helfen, gegen Täter vorzugehen.“