Härteres Vorgehen gegen Gaffer

Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf von Justizministerin Lambrecht (SPD) zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen im Strafgesetzbuch beschlossen. Was genau verboten wird, erklärt der rechtspolitische Sprecher Johannes Fechner.

„Die Bundesregierung hat heute ein härteres Vorgehen gegen Gaffer beschlossen. Künftig macht sich strafbar, wer Tote, etwa bei Verkehrsunfällen verstorbene Unfallopfer, fotografiert. Wenn Gaffern die Würde Verstorbener weniger wichtig ist als das schnelle Foto für den eigenen Netzwerkauftritt, dann muss der Staat eingreifen. Die Würde des Menschen endet nicht mit dem Tod und deshalb ist es bald strafbar, wenn tödlich verunglückte Unfallopfer von rücksichtslosen Gaffern fotografiert werden. Dieser abstoßende Voyeurismus wird künftig unter Strafe gestellt und wir wollen dieses Gesetz zügig im Bundestag verabschieden.

Außerdem wird das sogenannte Upskirting, also das Fotografieren unter den Rock, strafbar. Wenn Männer Frauen unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografieren, greifen sie in den Intimbereich von Frauen ein. Das nehmen wir nicht länger hin. Deshalb wollen wir diesen Gesetzentwurf rasch im Bundestag verabschieden, weil wir Frauen vor derartigen Eingriffen in die Intimsphäre strafrechtlich schützen wollen.“