Ein starkes Paket zur Geldwäschebekämpfung

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Damit wird der Kampf gegen Geldwäsche durch zahlreiche Maßnahmen verbessert. Immobilientransaktionen werden künftig transparenter gestaltet. Wenn keine Transparenz hergestellt wird, dürfen Transaktionen nicht mehr durchgeführt werden. Damit reagieren wir auf das hohe Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor. Außerdem werden das Transparenzregister der Öffentlichkeit zugänglich und Kryptowährungen reguliert.

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz verabschieden wir ein starkes Paket zur Geldwäschebekämpfung. Der Gesetzentwurf adressiert zentrale Themen wie den Immobilienverkauf, Kryptowährungen und die Öffnung des Transparenzregisters.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir weitere positive Änderungen durchsetzen. Ein wichtiger Vorstoß besteht im Bereich der Immobilien: Wir sorgen für mehr Transparenz bei Immobilientransaktionen. Immobilien dürfen nun nicht mehr an Gesellschaften mit intransparenten Eigentümerstrukturen verkauft werden. Auch stärken wir die Geldwäsche-Spezialeinheit beim Zoll, die Financial Intelligence Unit. Sie erhält einen verbesserten Datenzugriff auf polizeiliche und staatsanwaltliche Register, um Verdachtsmeldungen effizienter bearbeiten zu können. Erstmals werden auch Kryptowährungen adressiert. Aufgrund der Möglichkeit einer anonymen Nutzung von Kryptowährungen besteht hier ein hohes Geldwäscherisiko, welches wir mit unserem Gesetz bekämpfen.“