Heimkostenbeteiligung für kleine und mittlere Einkommen abgeschafft

Gestern wurde im Bundestag das Angehörigenentlastungsgesetz (AEG) verabschiedet. Damit helfen wir Familienangehörigen von pflegebedürftigen Menschen, konkret sind das zwei Personengruppen: Eltern von Kindern über 18 Jahren, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Wohneinrichtungen untergebracht sind und Kinder, deren Eltern in Pflegeeinrichtungen leben.

Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

„Bisher war es so, dass für die betroffenen Kinder beziehungsweise die pflegebedürftigen Eltern Teile der Unterbringung von der Familie bezahlt werden mussten. Das ist eine Situation, die vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen massiv belastet hat. Deshalb wird hier nun konkret Abhilfe geschaffen, für diejenigen die ohnehin schon kämpfen müssen um über die Runden zu kommen.

Der Kostenanteil für Eltern über 18-jähriger pflegebedürftiger Kinder sowie der Kostenanteil für Familien, wenn Großeltern in eine Pflegeeinrichtung müssen, wird nur noch für Menschen fällig, die ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Alle, die weniger verdienen, müssen künftig nicht mehr für die Unterbringung und Pflege ihrer Angehörigen zahlen. Damit geben wir Familien in schwierigen Situationen immerhin finanzielle Stabilität.

Damit haben wir einen riesigen Schritt gemacht, um das Land ein Stück sozialer, gerechter und solidarischer zu gestalten.“