Erst die nächsten Kommunalwahlen werden zeigen, ob ein neuer Anlauf für eine Sperrklausel gerechtfertigt ist.

Mit einer Presseinformation vom heutigen Tage lässt Kommunalministerin Ina Scharrenbach mitteilen, dass ein Gutachten in ihrem Auftrag zu dem Ergebnis gekommen ist, wonach kein erneuter Anlauf zur Begründung für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen genommen werden soll.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter:

Da macht es sich Frau Scharrenbach zu leicht. Das Problem der Zersplitterung und Funktionsstörung der Räte lässt sich nicht mit einem Federstrich in Form eines Gutachtens lösen. Auf die Tatsache, dass es immer schwieriger wird, Menschen für Mandate in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen zu gewinnen, gibt sie keine Antwort.

Der Verfassungsgerichtshof hat seinerzeit klargestellt, der Landtag könne in Zukunft sehr wohl zu der Einschätzung gelangen, dass wegen veränderter Umstände die Einführung einer Sperrklausel gerechtfertigt sein kann. Wir plädieren daher dafür, den Ausgang der Kommunalwahlen im Jahr 2020 abzuwarten und auf dieser Basis gemeinsam mit dem Landtag die Situation neu zu bewerten und zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

Die Sperrklausel ist seinerzeit aus dem Landtag entwickelt und mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen verabschiedet worden. Das neuerliche Gutachten ist dem Landtag nicht bekannt. Warum eine solche Entscheidung im Alleingang ohne Information und Abstimmung mit dem Parlament getroffen werden sollte, bleibt das Geheimnis von Frau Scharrenbach.

Wir werden dies im Landtag zum Thema machen. Denn die Frage, wie das Wahlrecht ausgestaltet ist, ist keine, die man nebenbei in einer Pressemitteilung klärt.