Schutzgesetz für Paketboten kommt – unser Einsatz hat sich gelohnt!

Der Bundesrat hat sich in seiner letzten Sitzung für das Paketboten-Schutzgesetz und damit für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ausgesprochen.

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:
„Das sind gute Nachrichten für die vielen Tausend Paketbotinnen und Paketboten in NRW. Bereits im März dieses Jahres haben wir im nordrhein-westfälischen Landtag in einem Antrag gefordert, dass die Rechte der Beschäftigten in der Paketbranche besser zu schützen sind. Die CDU und FDP Landesregierung hat nun im Bundesrat eine gesetzliche Regelung unterstützt, die die SPD-Landtagsfraktion vorgeschlagen und eingefordert hat.

Josef Neumann:
„Durch die Einführung der sogenannten Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche kann gesichert werden, dass die Arbeitsbedingungen korrekt dokumentiert und rechtliche Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Zudem wird so sichergestellt, dass Sozialbeiträge für die Beschäftigten auch tatsächlich bezahlt werden. Das begrüßen wir sehr.“

Hintergrund:
In der Zustellbranche werden immer wieder unzumutbare Arbeitsbedingungen öffentlich. Für die mehr als 490.000 Beschäftigten in den Zustelldiensten werden Arbeitnehmerrechte und Arbeitsschutz scheinbar systematisch unterlaufen. Bislang können sich die Paketdienste damit herausreden, dass sie die Einhaltung von Vorschriften verlangen und geben die Verantwortung an die Subunternehmen weiter. Die Einführung einer Nachunternehmerhaftung und bessere Dokumentationspflichten sind erforderlich, um die zum Teil mafiösen Strukturen in der Paketzustellbranche zu unterbinden. Durch den Druck der SPD-Landtagsfraktion hat die schwarz-gelbe Landesregierung nunmehr im Bundesrat dem Paketboten-Schutzgesetz zugestimmt
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