Soziale Absicherung von unständig Beschäftigten muss verbessert werden

Zwei Urteile des Bundessozialgerichts haben erhebliche praktische Auswirkungen auf die soziale Absicherung von sogenannten unständig Beschäftigten. Damit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeint, deren Arbeitsverträge regelmäßig auf weniger als eine Woche befristet sind. Das betrifft vor allem Kulturschaffende auf und hinter der Bühne, aber zunehmend auch andere, die vor allem projektbezogen arbeiten, etwa Beschäftigte im IT- und Dienstleistungsbereich (Stichwort Arbeit 4.0).

Ulla Schmidt, zuständige Berichterstatterin;
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Die bestehende Systematik bei unständigen Arbeitsverhältnissen führt auf Arbeitnehmerseite, auf Arbeitgeberseite und bei den Sozialversicherungsträgern in der Praxis zu großen Problemen bei der Statusfeststellung und der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung gelten sehr unterschiedliche Regeln. In der Folge fallen immer mehr Menschen aus dem Schutz der Sozialversicherung. Das ist für die SPD-Bundestagsfraktion nicht akzeptabel. Wir wollen den Schutz von Beschäftigten aus- und nicht abbauen.

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der sich damit verändernden Arbeitswelt ist die unständige Beschäftigung ein wichtiges Thema, das zukünftig deutlich mehr Menschen betreffen wird. In den nächsten Monaten wollen wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales an der Lösung dieses Problems arbeiten.“