Wettbewerbsrecht an das digitale Zeitalter anpassen
Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat heute ihren Bericht und ihre Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts für die digitale Wirtschaft in Europa vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Anpassung des Wettbewerbsrechts für die Digitalwirtschaft.
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher;
Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter der AG Wirtschaft und Energie:
„Der Bericht der Kommission Wettbewerbsrecht bestätigt den Handlungsbedarf zur Anpassung des europäischen Wettbewerbsrechts. Digitale Plattformen sind Gatekeeper und Regelsetzer in der digitalen Ökonomie. Wir brauchen daher eine wirksame Plattformregulierung, die neue Monopole verhindert und einen fairen Wettbewerb ermöglicht. Zuallererst muss die Verfügungsgewalt der Konsumenten über ihre eigenen Daten verbessert werden. Es braucht ferner klare Verhaltensregeln für marktbeherrschende Plattformen. Außerdem muss die Rechtssicherheit für Kooperationen in der Digitalwirtschaft erhöht sowie die institutionelle Verknüpfung von Wettbewerbsrecht und sonstiger Digitalregulierung verstärkt werden.
Wer zukünftig den Zugang zu Daten hat, ist von größter Bedeutung. Das Entstehen neuer Datenmonopolen muss verhindert werden. Daher braucht es Möglichkeiten im Wettbewerbsrecht, missbräuchliche Datenzugangsverweigerungen als Wettbewerbsverstoß zu sanktionieren und den Zugang zu Daten oder das Teilen von Daten anordnen zu können. Der Staat muss hier Vorreiter sein und endlich eine Open-Data-Politik umsetzen. Wir begrüßen, dass es striktere Vorgaben zur Gewährleistung von Datenportabilität geben soll.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die Vorschläge der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 bereits bei der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufzugreifen.“