Fehlverhalten darf sich für Unternehmen nicht lohnen
“Die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgeschlagenen Regelungen zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität ermöglichen es, das Fehlverhalten von Unternehmen deutlich stärker und effektiver als bislang zu sanktionieren.
Denn es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich Fehlverhalten für Unternehmen nicht lohnen darf. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die vorgeschlagenen Regelungen harte Sanktionen gegen kriminelle Praktiken in Unternehmen vorsehen. Dadurch werden zugleich ehrliche, rechtstreue Unternehmen gestärkt und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet.”