Unterhaltspflicht: Spürbare Entlastung für Angehörige

Die Bundesregierung hat das so genannte Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen, das vorsieht, Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Unterhaltspflicht zu nehmen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen.

Dazu Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Bisher sind Angehörige teilweise unterhaltspflichtig, wenn ihre Kinder oder Eltern Sozialhilfe beziehen. Bald wird es für sie spürbare Entlastung geben: Das Angehörigenentlastungsgesetz sieht vor, Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Unterhaltspflicht zu nehmen. Und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder entfällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff sogar komplett.

Gerade für Menschen mit Behinderungen bedeutet das Gesetz noch mehr gute Nachrichten: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) soll nun als dauerhafte Institution angeboten werden, auch über das Jahr 2022 hinaus. Für die Arbeit der EUTB wollen wir auch mehr Geld zur Verfügung stellen. Außerdem soll ein Budget für Ausbildung eingeführt werden, mit dem der inklusive Arbeitsmarkt weiter vorangebracht wird.“