Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung weiter stärken

Das Bundeskabinett gibt den Startschuss für Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und den heutigen Kabinettbeschluss zur Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie.

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

„Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht Maßnahmen wie die Einführung des öffentlichen zugänglichen Transparenzregisters und neue Pflichten zur Verdachtsmeldung vor, die gegen die Verschleierung illegaler Geldströme wirken. Damit verstärken wir weiter den Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Transparenz sowie gut ausgestattete Ermittlungseinheiten verhindern Kriminalität und legen illegale Finanzströme trocken.

Der Gesetzesentwurf sieht umfangreiche Meldepflichten vor. Banken, Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter oder Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler müssen festgestellte Unstimmigkeiten in Bezug auf das Transparenzregister künftig melden, sowie einen Registernachweis erbringen, wenn sie eine neue Geschäftsbeziehung begründen. Anbieter von elektronischen Geldbörsen und Internetplattformen, die den Umtausch von virtuellen Währungen wie zum Beispiel Bitcoin in gesetzliche Währungen organisieren, werden zur Abgabe von Verdachtsmeldungen verpflichtet. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und den heutigen Kabinettbeschluss zur Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie.“