Bundesregierung stärkt Apothekenversorgung, Impfschutz und reformiert den MDK

Heute hat das Kabinett gleich drei Gesetzentwürfe aus dem Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet: Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, das Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sowie das Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention. Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen die Beratungen im Bundestag.

Zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz erklärt Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit: „Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheken muss überall sichergestellt sein. Sie ist das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung. Niemand ist so unkompliziert zu erreichen wie die Apothekerin oder der Apotheker um die Ecke. Durch verschiedene Vergütungsanpassungen in einer Gesamthöhe von mehr als 200 Millionen Euro werden gezielt die Apotheken gefördert, die überall im Land tagtäglich ihrer wichtigen und unerlässlichen Arbeit nachgehen.“ Per Gesetz wird festgelegt, dass jede (Versand-)Apotheke die Kassenrezepte bedienen will, künftig einen einheitlichen Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufrufen muss. Rabatte, sogenannte Rx-Boni, werden im SGB V verboten (Gleichpreisigkeit). Sie sind nach einem EuGH-Urteil von 2016 aktuell nur ausländischen Versandapotheken gestattet. Dazu ergänzt der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut: „Wir reden allerorten, nicht nur im Gesundheitswesen, über die Digitalisierung. Auch der Arzneimittelversandhandel wächst stetig. Ich bin mir nicht sicher, ob die vom Ministerium vorgeschlagene Regelung zur Gleichpreisigkeit rechtlich tatsächlich haltbar ist. Das Justizministerium hat dies meiner Meinung nach zurecht kritisiert. An dem Punkt werden wir im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess möglicherweise noch mal nachbessern müssen.“

Zum Masernschutzgesetz sagt der SPD-Politiker Dirk Heidenblut: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind eine ansteckende Infektionskrankheit und können Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Seit Jahrzehnten sind Impfstoffe verfügbar. Ich finde es unerträglich, dass heutzutage immer wieder die Masern ausbrechen. Kinder oder Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie bspw. Kindertagesstätten untergebracht bzw. tätig sind, müssen künftig nachweisen, dass sie gegen die Masern geimpft sind. Jetzt freue ich mich auf die Fachberatungen im Gesundheitsausschuss.“

Auch zum MDK-Reformgesetz äußert sich der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut: „Insbesondere die Prüfung von Kodierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen hatten dem MDK immer wieder Kritik eingebracht. Deshalb hat sich die Koalition eine Stärkung der Unabhängigkeit des MDK vorgenommen. Es ist gut, dass mit dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die jetzt nötige intensive Beratung im Parlament vorliegt.“ Die Mittel der Krankenkassen sollen für Behandlungen verwendet werden, deren Nutzen nachgewiesen ist. Es sollen einerseits medizinisch notwendige Behandlungen gewährt, andererseits unnötige oder schädliche Eingriffe vermieden werden. Deshalb sind in bestimmten Einzelfällen die Krankenkassen verpflichtet, eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Diese Aufgabe übernimmt der MDK für die gesetzlichen Krankenkassen. Im Einzelnen sollen die MDKs nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen, sondern als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts existieren. Künftig werden sie als Medizinische Dienste, kurz MDs, mit einem neuen Spitzenverband, dem MD Bund, auftreten. In den Verwaltungsräten werden künftig auch Patientenvertretern sowie Vertreter der Pflegeberufe und der Ärzteschaft sitzen. Auf der anderen Seite werden Anreize fürs korrekte Abrechnen von Krankenhausleistungen geschaffen. Zukünftig ist der Umfang der MD-Prüfungen vom Anteil der beanstandeten Abrechnungen abhängig. Es gilt der Grundsatz: Das Krankenhaus, das ungenau abrechnet, wird genauer kontrolliert. „Ich bin froh, dass der Sozialmedizinische Dienst der Knappschaft, sozusagen der Knappschafts-MDK, erhalten bleibt. Im Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass dessen Aufgaben an den MDK übergehen. Gut, dass sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der Knappschaft durch ihre Struktur sowohl als Krankenkasse als auch als Rentenversicherungsträger, besonders Rechnung getragen werden muss,“ zeigt sich der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut zum Abschluss erfreut.