Mehr Leistungen für Familien ab 1. Juli

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Zum 1. Juli tritt das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Millionen von Familien mit Kindern werden stärker als bisher entlastet. Das Kindergeld wird erhöht, der Kinderzuschlag ausgeweitet. Und Familien, die es besonders brauchen, werden noch mehr unterstützt.

„Ich freue mich insbesondere darüber, dass zum 1. Juli der Kinderzuschlag nicht nur erhöht wird, sondern auch bürokratische Hürden abgebaut wurden. Viele Eltern wurden bisher von solchen Hürden abgeschreckt, die Ihnen zustehende Leistung auch zu beantragen“, so der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze.

Der Kinderzuschlag wird künftig verlässlich für sechs Monate gewährt. Eltern müssen in dieser Zeit bei Änderungen des Einkommens oder der Wohnkosten keinen neuen Antrag stellen. Das bedeutet, für alle, deren Einkommen monatlich schwankt, zum Beispiel Schichtarbeitende, eine große Entlastung. Zugleich werden die Anträge kürzer, einfacher und bürgerfreundlicher.

Ab 1. Juli erhalten alle Familien zehn Euro mehr Kindergeld pro Monat und Kind.

Kinderzuschlag zahlt der Staat auf Antrag an Familien, deren Einkommen zwar niedrig ist, aber über Hartz-IV-Niveau liegt. Zum 1. Juli wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht. Alleinerziehende erhalten besseren Zugang zum Kinderzuschlag. Außerdem werden die Anträge kürzer, einfacher und bürgerfreundlicher.

Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden, ab 1. August, verbessert und deutlich vereinfacht – damit alle Kinder und Jugendlichen an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in der Freizeit teilnehmen können.

Die Familienleistungen auf einen Blick und verständlich dargestellt findet man im: Starke-Familien-CheckheftStarke-Familien-Checkheft