Jetzt die Chance zur Modernisierung der beruflichen Bildung nutzen

Heute hat der Bundestag das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) in erster Lesung beraten. Mit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung ist ein historischer Meilenstein in der Berufsbildung gelungen. Nun beginnen die Beratungen im parlamentarischen Verfahren, in welchen die SPD-Bundestagsfraktion weitere Verbesserungen für die Qualität der Berufsbildung in den Fokus nehmen will.

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Wenn wir über das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz reden, dann müssen wir das Versprechen halten, dass Modernisierung, auch verbessern heißt. Und was dringend verbessert werden muss, sind die Ausbildungsbedingungen.

Mit der Mindestausbildungsvergütung wird der Wert von Arbeit und Ausbildung endlich überall adäquat wertgeschätzt und eine ordentliche Bezahlung eingeführt. Die zuständige Bildungsministerin hatte zuvor einen unbrauchbaren Entwurf der Mindestausbildungsvergütung vorgelegt, der jetzt mit 515 Euro im 1. Lehrjahr und einer jährlichen Steigerung ordentlich verbessert wurde.

Auszubildende sind keine Bittsteller. Ihre Arbeit im Betrieb ist uns mindestens eine angemessene Vergütung wert, eben eine Mindestausbildungsvergütung. Ohne den Einsatz von DGB und BDA wäre dieses Ergebnis allerdings nicht zu Stande gekommen.

Aber die SPD-Bundestagsfraktion sieht auch weiteren Verbesserungsbedarf für Auszubildende und Ausbilder. Freistellungen zur Berufsschule beziehungsweise zum Prüfungsausschuss gehören ebenso dazu, wie eine Informationspflicht des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung.

Außerdem darf die Berufsbildung für dual Studierende kein Glücksspiel sein. Für ihre betrieblichen Praxisphasen haben sie ein Recht auf einen betrieblichen Ausbildungsplan und einen echten Ausbildungsvertrag. Deswegen gehört dieser Teil in das Berufsbildungsgesetz. Die Novelle ist die Chance, das endlich sauber zu regeln.“