Opferentschädigung: schnellere und bessere Hilfen für Betroffene

Opfer von Gewalttaten sollen künftig höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts wurde heute im Kabinett auf den Weg gebracht. Das neue Sozialgesetzbuch (SGB) XIV ersetzt dabei das bisherige Bundesversorgungsgesetz von 1949 und das Opferentschädigungsgesetz von 1976.

Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

„Opfer von Terroranschlägen oder anderer Gewalttaten benötigen schnelle und umfassende Hilfe. Im neuen SGB XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Wir begrüßen besonders die Schaffung von bundesweiten Traumaambulanzen, in denen Opfer niederschwellig und bereits kurz nach der Tat psychotherapeutische Beratung erhalten können.

Für wichtig halten wir es auch, dass erstmals auch Opfer von psychischen Gewalttaten, wie Stalking oder Menschenhandel, einen Anspruch auf Leistungen erhalten.

Wir freuen uns, dass die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts heute im Kabinett beschlossen wurde. Im parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf genau prüfen und diskutieren. Entscheidend ist dabei, dass wir mit der Reform die Situation von Opfern spürbar verbessern.“