Kritik des Normenkontrollrates berechtigt
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert zu Recht die lückenhafte Anwendung der One-In-One-Out-Regel durch die Bundesregierung beim Bürokratieabbau. Der heute veröffentlichte Jahresbericht der Bundesregierung zu besserer Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 zeigt: Wir brauchen bessere Ergebnisse beim Bürokratieabbau und E-Government in Deutschland und Europa. Die Absicht der Bundesregierung, stärker auf Praxistauglichkeit, Verständlichkeit und Wirksamkeit ihrer Vorschläge an das Parlament zu achten und intensiver mit den Betroffenen zusammen zu arbeiten, begrüßen wir. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher und Sabine Poschmann, zuständige Berichterstatterin:
„Wir teilen die Auffassung, dass es in Zukunft der Einführung einer One-In-One-Out-Regelung auch auf Ebene der Europäischen Union bedarf. Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, muss an anderer Stelle eine Entlastung geschaffen werden. Am besten wäre die Schaffung eines europäischen Normenkontrollrates, der eigenständig und vollständig unabhängig von der EU-Kommission arbeiten sollte. Nachdem das Europäische Parlament schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Ausschuss für Bürokratieabbau ins Leben gerufen hat, wäre ein solcher europäischer Normenkontrollrat ein zweites wirksames Instrument. Als Zeitpunkt der Umsetzung wäre am besten die deutsche Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 geeignet, um dafür die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die im Jahr 2015 eingeführte One-In-One-Out-Regel in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte und sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie vor allem auf Bundesebene. Aber diese Regel sollte in Zukunft selbstverständlich auch für den Erfüllungsaufwand gelten, der bei der Umsetzung von EU-Richtlinien und Vorgaben anfällt. Es ist unerheblich wo bürokratische Maßnahmen entstehen – wichtig ist Bürokratie weiter einzuschränken und zu stoppen, wo immer diese unnötig ist.
Leider lässt die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen nach wie vor zu wünschen übrig. Es hapert bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Diese ist nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern machbar. Eine Vielzahl von Plattformen stellt die Beteiligten noch immer vor erhebliche Probleme. Daher wäre ein E-Government-Pakt des Bundes, der Länder und Gemeinden in Erwägung zu ziehen, so wie es der NKR fordert.“