Transparenzregister: Gesetzesinitiative gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Bundesfinanzminister Olaf Scholz bringt ein Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche auf den Weg. Durch die Einführung öffentlich zugänglicher Transparenzregister werden künftig die Hintermänner von Briefkastenfirmen leichter aufgedeckt.

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz bringt mit seiner Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ein Bündel von Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche auf den Weg.

Das Transparenzregister wird künftig für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich sein. Damit können die Hintermänner von Briefkastenfirmen, die für die Verschleierung illegaler Geldströme genutzt werden, leichter aufgedeckt werden. Banken, Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter oder Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler müssen festgestellte Unstimmigkeiten in Bezug auf das Transparenzregister künftig melden, sowie bei der Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung einen Registernachweis beibringen.

Zudem werden neben Banken und Maklerinnen und Makler auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen und Internetplattformen, die den Umtausch von virtuellen Währungen wie zum Beispiel Bitcoin in gesetzliche Währungen organisieren, zur Abgabe von Verdachtsmeldungen verpflichtet. Dies ist ein wichtiger Schritt zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche.“