Kritik an Mietpreisbremse entbehrt jeder Grundlage
„Die Kritik der Wohnungswirtschaft an der Mietpreisbremse entbehrt jeder Grundlage: Wo die Mietpreisbremse angewendet wird, da wirkt sie auch.
Das hat die Auswertung der Mietpreisbremse klar gezeigt. Sie verlangsamt den Anstieg der Mieten. Mieter, die sich vor Gericht auf die Mietpreisbremse berufen, haben in rund 75 Prozent der untersuchten Fälle damit Erfolg gehabt.
Deshalb ist es genau richtig, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley die Mietpreisbremse jetzt um fünf Jahre verlängern will.
Genauso richtig ist, dass sie die Rückzahlungspflicht zu viel gezahlter Mieten ab Vertragsschluss durchsetzen will. Bisher ist die Rückzahlungspflicht von einer Rüge der Mieterinnen und Mieter abhängig. Das ist eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz: Wer zu viel gezahlt hat, kann zurückfordern. Die Union hat immer verhindert, dass wir dies ändern.
Statt wirksame Maßnahmen zu kritisieren, sollte der Wohnungswirtschaft und der Union lieber daran gelegen sein, konstruktive Vorschläge zu machen, wie der Misere auf dem Mietwohnungsmarkt begegnet werden kann.“