Mehr Geld für gesetzliche Betreuer

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschließen. Die Zeit drängt, denn die finanzielle Situation der Betreuungsvereine wird immer dramatischer.

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

„Bund und Länder hatten sich im Vorfeld in intensiven Verhandlungen auf diesen Gesetzentwurf verständigt. An diesem Kompromiss sollte nun nicht mehr gerüttelt werden. Es wäre gut, wenn der Bundesrat seine kritische Haltung überwindet und dem Gesetz zügig zustimmt. Die Zeit drängt, denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Betreuung wird immer kritischer. Bei einigen Betreuungsvereinen ist die Situation bereits so dramatisch, dass sich die ersten Vereine aus Kostengründen auflösen mussten.

Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.

Das Gesetz bedeutet eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 17 Prozent, die erste seit 2005. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst.“