Strafprozessrecht: schnellere Verfahren und mehr Befugnisse sorgen für mehr Sicherheit
Mit schnelleren Strafverfahren und erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden wollen wir für mehr Sicherheit in Deutschland sorgen. Deshalb ist es gut, dass Justizministerin Katarina Barley nun die Eckpunkte für die Strafprozessrechtsreform vorgelegt hat.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:
„Mit der Strafprozessrechtsreform setzen wir unseren Pakt für den Rechtsstaat weiter um. Damit ist Justizministerin Katarina Barley ein großer Schritt hin zu einem noch effektiveren und moderneren Strafverfahren gelungen. Künftig wird es nicht mehr so einfach wie heute möglich sein, Strafprozesse durch missbräuchliche Befangenheits- oder Beweisanträge zu verzögern. Die Möglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaften, Sexualstraftaten aufzuklären, verbessern wir ganz erheblich.
Zukünftig darf die Polizei anders als heute aus DNA-Spuren zu ermittelnde Informationen zur Hautfarbe, Augenfarbe und Haarfarbe eines Tatverdächtigen als eine Art genetisches Phantombild nutzen. Weil gerade weibliche Gewaltopfer oft auf Druck des Täters nach einer Strafanzeige die Aussage relativieren, führen wir ein, dass die Vernehmungen auf Video aufgenommen werden und damit für den Strafprozess zur Verfügung stehen. Wohnungseinbrüche traumatisieren die Opfer besonders, daher wollen wir stärker gegen Einbrüche vorgehen und der Polizei erweiterte Überwachungsmöglichkeiten bei Serieneinbrüchen geben.“