Deutscher Ethikrat für Moratorium bei Keimbahneingriffen an Menschen
Der Deutsche Ethikrat (DER) hat sich heute für ein Moratorium für die Anwendung von Keimbahneingriffen an Menschen ausgesprochen. Gemeint sind molekularbiologische Instrumente, mit denen das Genom von Lebewesen gezielt verändert wird (Genome Editing) wie beispielsweise sogenannte Genschere CRISPR/Cas9. Grundsätzlich hält der DER entsprechende Eingriffe für zulässig, lässt aber entscheidende Fragen dabei offen.
René Röspel, zuständiger Berichterstatter:
„Die Forderung des Deutschen Ethikrates nach einem internationalen Moratorium für die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen an Menschen ist, auch vor dem Hintergrund der in China möglicherweise durchgeführten Experimente an mittlerweile geborenen Kindern, ausdrücklich zu begrüßen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird diesen Vorschlag aufgreifen und prüfen, inwieweit er realisierbar ist.
Erstaunlich ist, dass der DER Eingriffe in die menschliche Keimbahn unter bestimmten Bedingungen für zulässig hält und maßgeblich die technische Machbarkeit als zu erfüllende Voraussetzung sieht. Leider lässt der DER die zentralen Fragen – neben der selbstverständlichen Bedingung, dass ein solches Verfahren medizinisch sicher sein muss –, wer mit welchem Recht und nach welchen Maßstäben das Genom bzw. die Eigenschaften eines noch nicht geborenen Menschen verändern darf, im Wesentlichen unbeantwortet. Die große Mehrheit des Ethikrates hält Keimbahneingriffe zur Vermeidung monogenbedingter Erkrankungen für zulässig, ohne aber vorzuschlagen, wie dies eingegrenzt werden kann. Warum dann nicht auch sogenanntes Enhancement (sinnvoll erscheinende Verbesserungen) gemacht werden dürfte, wird ebenso offen gelassen. Damit weckt die Stellungnahme eher Hoffnungen, die nicht erfüllt werden können, als dass sie eine hilfreiche Grundlage für eine inhaltlich breite Debatte darstellt, wie sie der Bundestag und die Gesellschaft zu ethischen Fragen der Forschung bereits geführt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich unter Einbeziehung dieser Stellungnahme weiterhin mit diesem Thema befassen.“