Kapitalmarktzugang von innovativen Unternehmen erleichtert, Anlegerschutz gestärkt
Mit dem Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Prospektverordnung erleichtert die SPD den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zum Kapitalmarkt. Die Prospekterstellung wird vereinfacht, ohne den Anlegerschutz einzuschränken.
Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Die europäische Prospektverordnung regelt die Offenlegung von Informationen über öffentlich angebotene Wertpapiere und dient damit dem Anlegerschutz.
Mit dem Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Prospektverordnung erleichtert die Koalition den Zugang junger innovativer Unternehmen zum Kapitalmarkt. Die Prospekterstellung wird vereinfacht ohne, dass es Abstriche beim Anlegerschutz gibt. Dies senkt für kleine und mittlere Unternehmen die Hürden für eine Kapitalmarktfinanzierung.
Angepasst werden auch die Offenlegungspflichten beim Crowdfunding. Das maximale Volumen prospektfreier Vermögensanlagen wird erhöht und weitere Anlageformen werden in die Prospektfreiheit einbezogen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung beauftragt, die Finanzierungsbedingungen junger und innovativer Unternehmen insgesamt zu evaluieren. Damit wollen wir die Basis für eine am Bedarf der Unternehmen und an den Erfordernissen des Anlegerschutzes orientierte Weiterentwicklung der Offenlegungspflichten bei Wertpapieremissionen schaffen.“