Grundgesetz und Landesverfassung behutsam weiterentwickeln
Zur heutigen auswärtigen Sitzung des Rechtsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags beim Verfassungsgerichtshof in Münster erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Heute vor 70 Jahren stimmte der Parlamentarische Rat für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ein Meilenstein der Rechtsgeschichte. Damit wurde das Fundament für eine stabile Demokratie gesetzt. Die wesentlichen Grundpfeiler unseres Zusammenlebens zu bewahren, ist wichtig. Gleichzeitig müssen aber das Grundgesetz und auch die Landesverfassung NRW behutsam weiterentwickelt und modernisiert werden. So hat der Landtag in diesem Jahr auf den ursprünglich von SPD und Bündnis 90 eingebrachten Gesetzentwurf die verfassungsrechtliche Verankerung der Individual- und Kommunalverfassungsbeschwerden beschlossen.
Deshalb ist es gut und richtig, dass der Rechtsausschuss des Landtags NRW am heutigen Tag beim Verfassungsgerichtshof des Landes tagt.
Und es passt auch gut, dass der Rechtsausschuss an diesem Tag den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung auf der Tagesordnung hat, mit dem das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahren gesenkt werden soll. Alle demokratischen Fraktionen sind herzlich eingeladen, diesen Gesetzentwurf mitzutragen.