Expertenanhörung im Bundestag: mehr Geld für gesetzliche Betreuer
Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages fand am Montag die Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung statt. Der Entwurf fand bei den Expertinnen und Experten insgesamt Zustimmung, aber es wurden auch Änderungswünsche vorgebracht.
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Er sieht vor, dass die Vergütung für selbstständige Berufsbetreuer und angestellte Vereinsbetreuer durchschnittlich um 17 Prozent erhöht wird. Die Vergütung wurde zuletzt 2005 angepasst. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst werden. Diese neue Systematik baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht künftige Anpassungen. Wir sind unserer Bundesjustizministerin Katarina Barley sehr dankbar für den gelungenen Entwurf.
Die angehörten Sachverständigen begrüßten die grundlegende Intention des Gesetzentwurfes der Bundesregierung und kritisierten mehrheitlich die Stellungnahme des Bundesrates.
Unser Ziel bleibt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Auch darf es beim Inkrafttreten des Gesetzes keine weiteren Verzögerungen geben. Die Zeit drängt, denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Betreuung wird immer kritischer. Teilweise mussten erste Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen, weil sie massiv unterfinanziert waren. Betreuungsvereine begleiten, beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer und stellen Vereinsbetreuer an.
Wir hätten uns noch weitreichendere Regelungen gewünscht, denn für uns ist klar, dass die Vergütung langfristig gesehen dynamisiert werden müsste, beispielsweise gekoppelt an die allgemeine Lohnentwicklung. Noch mal 14 Jahre Nullrunden überlebt die rechtliche Betreuung nicht. Deshalb muss die Evaluierung der neuen Systematik zeitnah, spätestens innerhalb der kommenden Legislaturperiode erfolgen. An diesem Kompromiss sollte nicht mehr gerüttelt werden.“