Regellose Firmensitzverlagerung hat ein Ende

Parlament stimmt für neue Regeln zur Niederlassungsfreiheit von Unternehmen

Welche Regeln gelten für Unternehmen, die sich in Europa umwandeln, verschmelzen, aufspalten, und damit den Firmensitz in ein anderes EU-Land verlegen? Zu dieser Frage hat das EU-Parlament am Donnerstag, 18. April 2019, neue Bestimmungen erlassen, die erstmals auch Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten vorsehen.

“Diese Regeln waren überfällig. Die neuere Rechtsprechung vom EuGH hat die wirtschaftliche Freiheit von Unternehmen über die sozialen Rechte der Angestellten gestellt. Um ein Szenario zu verhindern, in dem sich jedes Unternehmen aus rein kurzfristigem Profitstreben das günstigste Land aussucht, braucht es klare Regeln, an die sich jedes Unternehmen halten muss”, so Michael Detjen, beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD.

“Die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen ist ein hohes Gut und fördert die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Langfristig können wir sie nur erhalten, wenn die Interessen der Beschäftigten dabei mitgedacht werden. Die Belegschaft ist von Firmenverlagerungen am meisten betroffen. Darum ist ihr Recht auf Information und Konsultation besonders zu schützen”, betont Michael Detjen.

Konkret sehen die EU-weiten Regeln erstmals das Recht auf einen detaillierten Bericht vor, der den Beschäftigten zur Begründung der Rekonstruierung vorgelegt werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen demnach in alle Verfahrensschritte eingebunden und vor allen Entscheidungen rechtzeitig im Vorfeld informiert und angehört werden. Des Weiteren wird dem Mitgliedsland, aus dem ein Unternehmen wegzieht, das Recht eingeräumt, die genauen Umstände zu überprüfen. Werden durch den Wegzug nationale Gesetze wie Arbeitnehmerrechte, Steuerrechte oder Sozialabgaben missbräuchlich umgangen, können die nationalen Behörden einschreiten.

“Der gefundene Kompromiss ist nicht voll zufriedenstellend. Das EU-Parlament hat unter Federführung der sozialdemokratischen Fraktion gute Vorschläge gemacht, um Schlupflöcher zur Umgehung von nationalen Mitbestimmungsrechten zu beseitigen. Doch die Mitgliedsländer haben sich gegen einen weitergehenden Schutz ausgesprochen. Umso wichtiger ist es jetzt, weiter an dem Thema dran zu bleiben und sich für eine EU-weite Richtlinie für die Beteiligung von Arbeitnehmern in den Leitungsorganen von Unternehmen stark zu machen. Dafür bietet der heute verabschiedete Text eine gute Grundlage, auf der das nächstgewählte Parlament aufbauen kann“, erklärt der Europaabgeordnete.

Die neuen Regeln werden im Paket mit der Richtlinie „Verwendung digitaler Hilfsmittel und Prozesse im Gesellschaftsrecht“ vom Europaparlament am Donnerstag, 18. April verabschiedet.  Die formelle Zustimmung durch die Mitgliedsstaaten wird noch vor den Europawahlen erwartet, so dass die Regeln mit der üblichen Übergangsfrist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen.