Schnellerer Zugang zu bezahlbaren Medikamenten
Die neuen Regeln betreffen in der EU ansässige Produzenten von Generika und Biosimilar, die Arzneimittel herstellen, welche durch ergänzende Schutzzertifikate geschützt sind. Dabei handelt es sich um ein geistiges Urheberrecht, das die Rechtswirkung eines Patents auf ein Arzneimittel, welches von einer nationalen oder europäischen Regulierungsbehörde zugelassen worden ist, um bis zu fünf Jahre verlängert.
„Die aktuellen rechtlichen Anforderungen werden dem Markt nicht mehr gerecht. Arzneimittel entwickeln sich ständig weiter und der Handel mit Generika und Biosimilars – das können zum Beispiel Impfstoffe oder Hormone wie Insulin sein – haben sich innerhalb kürzester Zeit durchgesetzt. Dieser Entwicklung muss die EU-Gesetzgebung entgegenkommen“, erklärt Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Generika und Biosimilar-Medikamente können zu einem Bruchteil der Kosten von Markenmedikamenten hergestellt und verkauft werden. Das bedeutet für die Patientinnen und Patienten: besser Zugang und weniger Kosten. Die Kostensenkung für die nationalen Gesundheitsbudgets und die Verbesserung der Versorgungssicherheit werden dazu beitragen, die Gesundheitssysteme in der EU nachhaltiger zu geestalten. Es wird dadurch weniger Fälschungen und weniger Unsicherheit aufgrund von Importabhängigkeit geben.“
„Die sozialdemokratische Fraktion konnte durchsetzen, dass die Generika- und Biosimilar-Unternehmen neben der Produktion für den Export in Drittländer auch in den letzten sechs Monaten vor Ablauf des ergänzenden Schutzzertifikates einen Vorrat anlegen dürfen“, sagt Tiemo Wölken. „Dadurch können die Unternehmen das neue generische Medikament ab dem ersten Tag nach Ablauf des Schutzzertifikates auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen.“