Deutsche Wirtschaft muss sich auch im Ausland zum Schutz von Menschenrechten bekennen

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Die deutsche Wirtschaft ist bei der Produktion ihrer Erzeugnisse verantwortlich für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards – auch durch ihre Zulieferer im In- wie im Ausland. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind weder hier noch dort zu akzeptieren. Wer diese Verantwortung ablehnt und Kontrollen seiner Zulieferer aus Kostengründen für verzichtbar hält, macht sich mitschuldig an menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen.

Dazu Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

„Die Äußerungen des Präsidenten der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, der die Achtung der Menschenrechte als ‚Unsinn‘ abtut, zeigen, wie es um Bedeutung von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft oder Regelungen auf freiwilliger Basis bestellt ist. Notwendig sind jetzt klare gesetzliche Regelungen, die Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten und etwa strikte Arbeitsschutzbestimmungen vorschreiben. Möglicherweise wäre damit im September 2012 auch der Tod von mehr als 250 Arbeiterinnen und Arbeitern, die beim Brand einer pakistanischen Textilfabrik starben, die auch für den Textildiscounter KiK produzierte, zu verhindern gewesen.“