Für eine faire Studienplatzvergabe in der Medizin

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts einer Novelle des Hochschulrahmengesetzes mit dem Ziel einer neuen Studienplatzvergabe in der Medizin. Dadurch wird der Weg frei, um ein neues verfassungsgemäßes Verfahren noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

Dazu Karamba Diaby, zuständiger Berichterstatter und Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist erfreulich, dass Bund und Länder ihre Aufgaben erfüllen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen. Damit kommen wir in einem schwierigen Verfahren einen großen Schritt voran, um Studienplätze in der Medizin gerechter und im Einklang mit dem Grundgesetz zu vergeben.

In den kommenden Wochen werden wir den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes beraten. Für uns ist vor allem wichtig, dass Studienplatzbewerberinnen und -bewerber Rechtssicherheit haben und bundesweit gleich behandelt werden müssen.

Wir freuen uns auch, dass sich die Länder bereits auf einen gemeinsamen Staatsvertrag geeinigt haben. Diesem müssen die Länderparlamente zeitnah zustimmen. Dabei sind die Vorschläge für die neue Studienplatzvergabe in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie konkret. Sie geben den Hochschulen und Studierenden verlässliche Rahmenbedingungen.

Wir unterstützen den Ansatz, dass im neuen Zulassungsverfahren neben der Abiturnote weitere Kriterien eine Rolle spielen werden. So können angehende Ärztinnen und Ärzte endlich auch andere Qualifikationen und Eignungen einbringen. Wir begrüßen außerdem, dass die Wartezeitquote in Zukunft entfallen wird. Damit müssen angehende Medizinstudierende nicht mehr bis zu 15 Semester auf einen Studienplatz warten. Für diejenigen, die sich derzeit in der Wartezeit befinden, wurde eine Übergangsregelung gefunden.“