CDU und FDP wollen die kommunale Demokratie beschädigen

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Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute von den Mitgliedern des Kommunalausschusses die Sachverständigenanhörung vom 15.02.2019 zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes ausgewertet. Wichtigster Bestandteil der von der schwarz-gelben Koalition beabsichtigten Neuregelungen sind die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeistern und Landräten sowie eine Neueinteilung der Kommunalwahlkreise.

Dazu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

“Die Mitte Februar zur Anhörung geladenen Verfassungsrechtsexperten hatten die schwarz-gelben Pläne geradezu zerrissen und sie als wahrscheinlich verfassungswidrig eingestuft. Übereinstimmend war kritisiert worden, dass die Vorlagen der Regierungsfraktionen in keiner Weise hinreichend begründen, warum die angestrebten Gesetzesänderungen erforderlich sind.

Darüber hinaus hatten die Sachverständigen weitere elementare Gründe aufgeführt, die klar gegen die Abschaffung der Stichwahl sprechen. Insbesondere führt sie zu einer Beschränkung der Partizipationsmöglichkeit der Wähler. Sie bringt nämlich Bürgermeister und Landräte hervor, die im ersten Wahlgang sehr weit unterhalb der Schwelle der absoluten Mehrheit gewählt wurden. Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürgerinnen und Bürger! Dies würde die demokratische Legitimation der gewählten Bürgermeister und Landräte beschädigen!

Auch die geplante Änderung der Kriterien bei der Einteilung der Wahlbezirke bei der Kommunalwahl begegnete deutlicher Kritik. Zukünftig sollen nach den Plänen der schwarz-gelben Koalition bei der Ermittlung der Einwohnerzahl eines Wahlbezirks diejenigen Personen unberücksichtigt bleiben, die nicht Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind.

Diese Änderung würde in der Praxis dazu führen, dass insbesondere diejenigen Wahlbezirke, in denen viele Nicht-Deutsche bzw. Nicht EU-Bürger ihren Wohnsitz haben, unnötig vergrößert werden. Die Betreuungsmöglichkeiten durch die zuständigen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in diesen Wahlbezirken würden aufgrund dieser Vergrößerungen erschwert. Wir bekämen dadurch faktisch eine Verzerrung der tatsächlichen Einwohnerzahlen und Wahlbezirke ,erster Klasse’ und ,zweiter Klasse’.

Die SPD hat die Koalitionsfraktionen heute deshalb noch einmal ausdrücklich mit den offenkundigen Mängeln ihres Gesetzentwurfs konfrontiert. Wir erwarten, dass die schwarz-gelbe Koalition ihre unausgegorenen Vorschläge zurückzieht”